Naturteleologie in Kants "Idee zu einer allgemeinen Ge­schichte in weltbürgerlicher Absicht"

 

 

R. Julius Mühlemann

1995

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Einführung   

 

2. Der Begriff der Teleologie   

 

3. Naturteleologie in Kants "Idee zu einer allgemeinen Geschichte in

    weltbürgerlicher Absicht"    

            3.1 Subjekt der Naturteleologie: Die Natur

            3.3 Mittel der Naturteleologie: Der Antagonismus oder die List der Natur       

            3.2 Objekt der Naturteleologie: Der Zweck und das Ziel

 

Bibliographie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Einführung

 

Im Jahre 1784 erschien in der "Berlinischen Monatsschrift" Kants Aufsatz "Idee zu einer all­gemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht"[1], in dem Kant in neun Sätzen eine Ge­schichtsphilosophie des Fortschritts entwirft. Dieses Werk steht am Anfang von Kants ge­schichtsphilosophischem Denken, welches mit seinem politischen Werk "Zum ewigen Frie­den"[2] (1795) fortgeführt und im "Streit der Fakultäten"[3] (1798) mit der Frage "Ob das menschliche Geschlecht im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei" - betrachtet man nur die kleineren abgeschlossenen, themenzentrierten Schriften - abgeschlossen wird. Daneben finden sich zahlreiche fragmentarischen Reflexionen.

Während im "Streit der Fakultäten" die Französische Revolution eine aktuelle, empirische Grundlage bildet, baut die "Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht" weitgehend nicht auf einer empirischen Geschichtswissenschaft auf, die einer Philosophie der Geschichte  konkrete Stützen liefern könnte. Kant beruft sich nur auf demographische Unter­suchungen[4]  und die Folge politischer Systeme[5]. Dies ist auch das methodische Unterschei­dungsmerkmal von Kants Geschichtsphilosophie zu Herders "Idee zur Philosophie der Ge­schichte der Menschheit"[6] (1784-1791), in der Herder "seinem historischen Optimismus durch Schilderung der Kultur der Menschheit konket-historisch (durch Fakten) nachzuweisen versuchte, während Kant seinen historischen Optimismus streng begrifflich (transzendental-philosophisch) ableiten wollte."[7] Herders Geschichtsphilosophie war unter anderem ein An­stoss für Kant, seine Geschichtsphilosophie zu formulieren. Die These von Kants "historischem Optimismus" allerdings wird noch zu überdenken sein. Das transzendentale Denken[8], das Kants kritische Phase (1781-1790) bestimmte, beschäftigt sich mit a priorischer Erkenntnis, sofern diese möglich ist, d. h. mit den Bedingungen sine qua non Erkenntnis möglich ist, was in einer Geschichtsphilosophie bedeutet, dass kritisch nach einer Prognose oder Idee der Zukunft, von der keine Erfahrung möglich ist, gesucht wird und dass man sich mit deren Erkenntnisform auseinandersetzt. Eine Antwort auf die Frage nach einer a priori­schen Basis einer Geschichtsphilosophie stellt Kants Konzept der Naturteleologie dar, wie er es in der "Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht" verwendet, wo­bei die a priorische Basis jedoch nicht rein ist: Die praktische Vernunft bringt ein voluntari­stisches oder ethisches Element in den philosophischen Gedankengang, nämlich das Ziel als ein gutes zu setzen und den Willen das Ziel auch zu erreichen.

Kants Fragestellung taucht in verschiedenen Formen auf. Erstens versucht er, im "Spiel der Freiheit des menschlichen Willens im Grossen [...] einen regelmässigen Gang derselben ent­decken"[9] zu können. Zweitens soll dieser "regelmässige Gang" eine "stetig fortgehende, ob­gleich langsame Entwicklung"[10] sein. Drittens unterlegt Kant sowohl seiner Philosophie als auch der Welt und der Geschichte voraussetungslos den aufklärerischen Primat der Ver­nunftmässigkeit, damit nicht "das trostlose Ungefähr [...] an die Stelle des Leitfadens der Vernunft"[11] tritt. Grundsätzlich geht es Kant also darum, zu prüfen, ob Verganenheit so in­terpretierbar ist, dass auf der Basis der Vernunft die Idee oder der Leitfaden einer Geschichte des Fortschritts (zum Besseren) erkennbar wird. Es ist notwendig, bereits an diesem Punkt festzustellen, dass in Kants Fragestellung mindestens zwei gedankliche Schritte vorausgesetzt sind.  Erstens wurde von historischen Ereignissen, den Historien oder Geschichten, auf einen Gesamtprozess, die Geschichte, geschlossen. Kant denkt sich Geschichte als einen Bogen, der alle Historien miteinander verbindet. Zweitens wird vorausgesetzt, dass es keine Geschichte an sich gibt, d. h. dass Geschichte immer interpretierte Geschichte ist und das besonders im Hinblick auf das ethische Element. Kant versucht Geschichte zu interpretieren, so dass die Prognose eines besseren Zustand in ferner Zukunft gewagt werden kann. 

Kant entwickelt also in seiner "Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Ab­sicht" eine Naturteleologie, welche dies Arbeit untersuchen möchte. Es soll danach gefragt werden, wie Kant den Teleologiebegriff gestaltet, welche Ziele, Objekte und Subjekte er ihm zuschreibt und wie er diese begründet und herleitet. Kant geht transzendental-philosophisch und empirisch vor, aber auch moralisch, indem er dem Fortschritt zum Besseren auch "eine tröstende Aussicht in die Zukunft"[12] zuschreibt. Die Frage ist auch, ob die Naturteleologie in einer Geschichtsphilosophie wirklich die Lösung für das ist, was von ihr versprochen wird.    

 

 

2. Der Begriff der Teleologie

 

Um von Teleologie oder Naturteleologie zu sprechen, muss zuerst geklärt werden, was sie überhaupt ist und an welche Tradition Kant anknüpft, wenn er von ihr spricht.

Die Teleologie ist allgemein die Lehre von der Finalität eines Seienden, in Bezug auf seine Struktur und Funktion. Griechisch teloV bedeutet soviel wie Ende, Grenze, Ziel und Voll­kommenheit. Diese letztere Bedeutung impliziert, dass mit der Finalität gleichzeitig auch das Ende und die Vollkommenheit eines Seienden in einem eschatologischen Sinn gemeint sein kann. Das Funktionieren von Zweckmässigkeit hat drei Voraussetzungen: Erstens muss es eine Intelligenz oder Idee einer Intelligenz geben, die Zwecke setzen kann, zweitens braucht es eine Ursache oder ein Mittel, das in Aktion tritt, und drittens muss die von der Intelligenz gewollte Wirkung der Ursache eintreffen[13].  

Grundsätzlich lässt sich das Subjekt oder der Träger des teloV vom Ziel oder Zweck selber unterscheiden.

Neben Kant gehört Aristoteles zu den Philosophen, bei denen der Teleologiegedanken eine zentrale Rolle einnimmt. Aristoteles kennt vier Typen von Ursachen, die Bewegungen und Prozesse von Dingen hervorrufen: "das Material, das Wesen, die Prozessquelle und den Zweck"[14]. Die vierte Ursache (causa finalis) ist eine teleologische. Aristoteles nimmt eine "Zweckmässigkeit in der Natur"[15] an, aber keine "Naturabsicht"[16], d. i. eine Zweckmässigkeit der Natur, wie es Kant tut. Das Subjekt oder Träger ist bei Aristoteles die Dinge und Natur­gebilde. Dabei sind "das Wesen [der Dinge] und der Zweck [...] eines und dasselbe"[17]: Es handelt sich also bei Aristoteles um eine wesensimmanente Teleologie.

Der Schritt der sich von Aristoteles zu Kant vollzieht, ist der Übergang vom Einzelding und einzelnen Lebewesen auf die Natur als Ganze im Sinn eines Kollektivsingulars. Der Zweck liegt nicht mehr nur im Wesen eines Seinenden, sondern befindet sich übergeordnet im Wil­len der Natur ("Die Natur hat gewollt [...]" (Dritter Satz)) als Ganze. Kant verwendet sie aber auch noch unter anderen Gesichtspunkten anders als Aristoteles, was in dieser Arbeit noch zur Sprache kommen wird.

 

 

3. Naturteleologie in Kants "Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürger­licher Absicht"

 

Zuerst sollen einige transzendentalphilosophische Überlegungen angestellt werden über die Bedingungen sine qua non Erkenntnis im Bezug auf die Naturteleologie möglich ist.

Liest man den folgenden Satz aus der Einleitung der "Idee", so wirft das Konzept einer Natur­teleologie mehrere Fragen auf:

 

"Es ist hier [bei den Menschen, "auf der grossen Weltbühne"] keine Auskunft für den Philosophen, als dass, da er bei Menschen und ihrem Spiele im Grossen gar keine vernünftige eigene Absicht voraussetzen kann, er versuche, ob er nicht eine Naturabsicht in diesem widersinnigen Gange menschlicher Dinge entdecken könne [...]"[18]

 

Dass Kant bei einer derart pessimisischen Zeit- und Menschendiagnose, welche die im Zitat von Manfred Buhr erwähnte Interpretation vom "historischen Optimismus" bereits stark rela­tiviert, im gleichen Zug eine "Naturabsicht", die Besseres verspricht, nennen kann, ist er­staunlich. Kant stellt sich das menschliche Leben im Grossen als ein unvernünftiges, absichts­loses Spiel dar und als "letzte Rettung" erwägt er eine Naturablsicht. Es stellt sich das ernste Problem, wie sich eine solche a priorische Idee vorstellen lässt und welchen Anspruch sie stellt. Sie stösst einem Leser auf, da sie kein Faktum der Erkenntnis zu sein scheint. Kant schreibt in der "Kritik der Urteilskraft" (1790):

 

"Gleichwohl wird die teleologische Beurteilung, wenigstens problematisch, mit Recht zur Naturfor­schung gezogen; aber nur, um sie nach der A n a l o g i e mit der Kausalität nach Zwecken unter Prinzipien der Beobachtung und Nachforschung zu bringen, ohne sich anzumassen, sie darnach zu  e r k l ä r e n. Sie gehört also zur reflektierenden, nicht der bestimmenden, Urteilskraft."[19]

 

Die Naturteleologie bedarf also aus der Sicht Kants immer auch der empirischen Forschung, sie erklärt nicht, aber gestützt auf "Kausalität", "Beobachtung" und "Nachforschung" kann sie ihre Geltung haben. Kant spricht dann von der "reflektierenden Urteilskraft", wenn "nur das Besondere gegeben [ist], wozu sie [die reflektierende Urteilskraft] das Allgemeine finden soll"[20]. Diese Urteilskraft, die vom Besonderen auf das Allgemeine schliessen will (und somit also ein induktives Verfahren darstellt), kann nicht zu sicherer Erkenntnis führen, so dass Kant die Teleologie im folgenden als "ein r e g u l a t i v e s Prinzip"[21] und nicht als ein "k o n s t i t u t i v e s" betrachtet. Wenn Kant also in seiner Geschichtsphilosophie von einer Absicht der Natur spricht, ist diese als ein heuristisches Prinzip gedacht, das nicht erklärt, sondern als Arbeitshypothese empirische und moralische Erkenntnis zusammenfasst. Weder lässt sich beweisen dass es eine "Naturabsicht" gibt, noch lässt sich beweisen, dass es sie nicht gibt.

Kant legitimiert seine Naturteleologie auch theologisch, wenn er von einer "Anordung eines weisen Schöpfers"[22] spricht, die hinter dem Plan der Natur steht. Auch dieser Gedanke ist problematisch, wenn man an die "Kritik der reinen Vernunft" (1781) denkt, in welcher Kant das Dasein Gottes nur noch als "regulative Idee" gelten lässt. Seitens der "Kritik der prakti­schen Vernunft" (1788) kann das Dasein Gottes im Zusammenhang mit der Glückseligkeit als Postulat der praktischen Vernunft gedacht werden:

 

"Ebendieses Gesetz [das moralische Gesetz] muss auch zur Möglichkeit des zweiten Elements des höchsten Guts, nämlich der jener Sittlichkeit  angemessenen Glückselgkeit, ebenso uneigennützig wie vorher aus blosser unparteiischer Vernunft, nämlich auf die Voraussetzung des Daseins einer dieser Wirkung adäquaten Ursache führen, d. i. die E x i s t e n z G o t t e s als zur Möglichkeit des höchsten Guts [...] notwendig gehörig postulieren."[23]

 

Der Gedanke der Naturteleologie beinhaltet also mindestens der Begründung nach auch theologische und moralische Gedanken. Es scheint so, als wäre für Kant die Glückseligkeit auch in der Geschichte nur von einem Gott als Ursache möglich. Wenn man diesen Gedanken beizieht, ist mit dem Fortschritt auch ein quantitative Steigerung des Glücks mitgedacht. Dies würde jedoch zu einigen Aussagen in der "Idee" im Widerspruch stehen, in denen Kant den Menschen für fähig ansieht, dass er "keiner anderen Glückseligkeit oder Vollkommenheit teilhaftig werde, als die er sich selbst frei von Instinkt, durch eigene Vernunft, verschafft hat:"[24] Die Frage ist nun nur, welcher Schrift - wenn man Kant als Systemdenker betrachtet - man den Vorrang lässt. Gemäss der "Kritik der praktischen Vernunft" kann der Mensch höchstens der Glückseligkeit würdig werden[25] (durch das Einhalten des Sittengesetztes).

Dem heuristischen Stellenwert der Naturteleologie trägt Kant Rechnug, indem er einige em­pirische Belege anbringt: Statistische Untersuchungen aus der Demographie (vgl. Fussnote 4), die Tierbeobachtung, wenn er schreibt: "Bei allen Tieren bestätigt dieses [die vollständige Entwicklung der Naturalnlagen] die äussere sowohl, als innere oder zergliedernde Beobach­tung."[26], und die Ablösung politischer Systeme (vgl. Fussnote 5). Diese empirischen Belege beweisen jedoch - abgesehen von der Folge politischer Systeme - nur eine quantitative Ent­wicklung, und nicht etwa eine moralische. Zur Empirie kommt aber auch das bereits erwähn­te moralische Element hinzu:

 

"[...] es wird (was man, ohne einen Naturplan vorauszusetzen, nicht mit Grunde hoffen kann) eine tröstende Absicht in die Zukunft eröffnet werden, in welcher die Menschengattung in weiter Ferne vorgestellt wird, wie sie sich endlich doch zu dem Zustande empor arbeitet, in welchem alle Keime, die die Natur in sie legte, völlig können entwickelt werden."[27]

 

Einerseits wird also der Mensch durch die Annahme eines Naturplanes getröstet, andererseits wird so aber auch Kants Geschichtsaufsatz zu einem teleologischen, indem er fördern will, was er voraussetzt: Ein Naturplan tröstet den Menschen und kann ihn dazu motivieren, an der versprochenen Zukunft mitzuarbeiten. Besonders explizit kommt dieser Gedanke im "Neunten Satz" zum Tragen. Kant schreibt dort: Die Abfassung der Weltgeschichte nach einem Plan der Natur muss "selbst für diese Naturabsicht beförderlich"[28] sein. Dieses letztere ist vergleichbar mit dem Phänomen, das  ökonomische Prognosen auf dem Devisenmarkt be­gleitet: Wird eine Teuerung prognostiziert, so wird als Reaktion auf die Prognose vermehrt eingekauft, so dass die Preise steigen müssen.  

Kants Naturteleologie hat somit den Status einer regulativen Idee, sowohl als Teleologie als auch als Theologie im Hinblick auf den "weisen Schöpfer", der den Hintergrund der Teleolo­gie bildet. Die Gottesvorstellung eines Schöpers, der nicht in das Weltgeschehen eingreift, wird in der "Kritik der praktischen Vernunft" als Postulat legitimiert. Da das Sittengesetz die Glückseligkeit nicht garantieren kann, ist Gott die einzige dafür hinreichende Ursache. Dane­ben wird aber die Idee einer Geschichte der Menschengattung als eine "stetig fortgehende, obgleich langsame Entwicklung der ursprünglichen Anlagen"[29] auch durch Empirie und durch moralische Argumente gestützt.

Die aristotelischen Teleologie kennt die Zeit nicht in einem historischen Sinn. In der Finalität von begrenzten Bewegungen und Prozessen  ist sie implizit enthalten. Kant weitet diese so aus, dass die Natur von ihrem Ursprung her (seit ihrer Erschaffung durch eine "weisen Schöpfer") einen Zweck in sich (und allen Teilen der Natur inklusive dem Menschen) trägt, der sich am Ende der Geschichte erfüllt, was Kant mit dem aus der Eschatologie stammenden Begriff "Chiliasmus"[30] andeutet. Ist diese Ausweitung der Teleologie auf die Geschichte legi­tim? Reicht der historische Horizont eines Menschen dazu aus, einen derartige Schritt zu vollziehen? Oder wirkt hier wiederum ein voluntaristisches und moralisches Element? Die Frage lässt sich nicht leicht beantworten.

 

 

3.1 Subjekt der Naturteleologie: Die Natur

 

Kants Teleologie durchdringt die ganze Welt. Einerseits ist die Natur im Ganzen Träger einer Zweckmässigkeit, wenn er schreibt: "Die Natur hat gewollt [...]"[31], dann sind es die Organe von Geschöpfen die eine Finalität in sich haben, denn "Ein Organ, das nicht gebraucht werden soll" widerspricht der "teleologischen Naturlehre"[32], weiter sind es die Geschöpfe selber in­klusive dem Menschen, die Träger dieses Zweckes sind, denn "Die Natur hat gewollt: dass der Mensch alles, was über die mechanische Anordnung seines tierischen Daseins geht, gänz­lich aus sich selbst herausbringe [...]"[33]. Unter Natur versteht Kant alles, das "nach allgemei­nen Naturgesetzen bestimmt"[34] ist. Der Mensch ist somit wie "jede andere Naturbegebenheit" als Teil der Natur gedacht und somit nicht, weil er ein geistiges Wesen ist, partiell als deren Gegensatz (unter dem Gesichtspunkt der klassischen Dualität von Natur und Geist). Damit taucht aber das Problem von Freiheit und Determination auf, das Kant in einem Satz in der Einleitung kurz anspricht:

 

"Was man sich auch in metaphysischer Absicht für einen Begriff von Freiheit des Willens machen mag: so sind doch die Erscheinungen derselben, die menschlichen Handlungen, eben so wohl als je­de andere Naturbegebenheit nach allgemeinen Naturgesetzten bestimmt."[35]

 

Kant greift hier die Unterscheidung in Noumenona und Phänomena auf. Wenn die Freiheit des Willens als Phänomene betrachtet werden sind sie den Naturgesetzen unterstellt, was die Empirie belegen kann. Die Freiheit des Subjekts exisiert aber dennoch und zwar als Freiheit des Handelns. Hilfreich, um diesen Gedankengang besser verstehen zu können, ist eine Stelle in der Einleitung zur "Kritik der Urteilskraft":

 

"[...] dass der Naturbegriff zwar seine Gegenstände in der Anschauung, aber nicht als Dinge an sich selbst, sondern als blosse Erscheinungen, der Freiheitsbegriff dagegen in seinem Objekte zwar ein Ding an Sich selbst, aber  nicht in der Anschauung vorstellig machen, mithin keiner von beiden ein theoretisches Erkenntnis von seinem Objekte (und selbst dem denkenden Subjekte) als Dinge an sich verschaffen kann, welche das Übersinnliche sein würde, wovon man die Idee zwar der Mög­lichkeit aller jener Gegenstände der Erfahrung unterlegen muss, sie selbst aber niemals zu einem Er­kenntnisse erheben und erweitern kann."[36]

 

Weder der Naturbegriff noch der Freiheitsbegriff ermöglichen Erkenntis über das Ding an sich ihres Gegenstandes. Beide Begriffe wirken auf demselben Feld der Erfahrung, auf die­selben Gegenstände, wobei der Freiheitsbegriff, der nur praktisch ist, wohl Dinge an sich zu seinem Objekt hat, nicht aber deren Anschauung, und der Naturbegriff, der nur theoretisch ist, nur die Anschauungen von seinen Gegenständen hat und gar keine Noumenona kennt. Daraus kann geschlossen werden, dass es zwei verschiedene Gesetzgebungen geben kann, die für den gleichen Gegenstand der Erfahrung gelten können, nähmlich die Naturgesetzte und die Frei­heit. Das Problem von Freiheit und Determination ist somit in Bezug auf die Naturgesetze und das Individuum mit einem freien Willen gelöst. Der Mensch lässt sich mit dem Natur­begriff als durch Naturgesetze bestimmt denken, ohne dass seine Handlungsfreiheit für ihn bewusst gehemmt wäre. Gerade aber die menschliche Freiheit, die Kant in sein Geschichts­konzept zu integrieren weiss, deutet auf eine Absicht der Natur qua Vorsehung, von der Kant am Schluss auch selber spricht[37].

Der "Erste Satz" gibt gut darüber Aufschluss, wie sich Kant das Verhältnis der einzelnen Teile der Natur zueinander denkt: "Alle Naturanlagen eines Geschöpfes sind bestimmt, sich einmal vollständig und zweckmässig auszuwickeln."[38] Es sind alle Geschöpfe dazu bestimmt, sich nach Massgabe ihrer Anlagen zu entwickeln. Im Bezug auf die Entfaltung sind alle Le­bewesen gleichberechtigt und keines ist nur Mittel für ein anderes (etwa für den Menschen). Von einer antropozentrischen Teleologie kann also bei Kant keineswegs gesprochen werden. Die Autonomie der Geschöpfe in Bezug auf ihre Entwicklung wird durch ihre Bestimmung durch die Natur begründet.

Der Zweck ist die Anlage, die jedem Geschöpf von Natur aus mitgegeben wird. Es handelt sich bei Kant also ebenfalls wie bei Aristoteles um eine wesensimmanente Teleologie, wenn man die Naturanlage als das Wesen eines Geschöpfes betrachtet.

Bei der Bestimmung des Menschen geht Kant vom Vergleich mit dem Tier aus. Antropologisch definiert er ihn als Mängelwesen (Dritter Satz). Die Differenz besteht in der Vernünftigkeit des Menschen, die alle Fähigkeiten der Tiere ersetzen kann: "Am Menschen (als dem einzigen vernünftigen Geschöpf auf Erden) sollten diejenigen Naturanlagen, die auf den Gebrauch seiner Vernunft abgeziehlt sind, nur in der Gattung, nicht aber im Individuum vollständig entwickeln."[39] Wenn die Vernunft eine Naturanlage des Menschen ist, die ihm al­so von der Natur mitgegeben wurde, so muss die Natur selber auch im Besitze der Vernunft sein. Das bedeutet, dass die erste Bedingung für die Teleolgie (vgl. Abschnitt 2), die Intelli­genz des Trägers des Zwecks, erfüllt ist: Das Zwecksetzende, die Natur, ist selber im Besitz von Intelligenz. Somit wird auch klar, dass Kant die Dualität von Natur und Geist sprengt, den Geist also der Natur einverleibt. Kant definiert die menschliche Vernunft: Sie ist das "Vermögen, die Regeln und Absichten des Gebrauchs aller seiner Kräfte weit über den Natur­instinkt zu erweitern, und kennt keine Grenzen ihrer Entwürfe."[40] Während also Instinkte ohne Bewusstsein funktionieren, muss der Mensch bewusst leben, was auch bedeutet, dass er sich frei für seine Handlungen entscheidet. Die Schwierigkeit, dass ein bestimmtes Ziel von einem freien Bewusstsein erreicht werden soll, wird uns zum nächsten Abschnitt führen: Das Mittel der Natur.

Aber es gibt noch ein weiteres Merkmal, durch das sich der Mensch vom Tier unterscheidet: Die menschliche Vernunft "wirkt aber selbst nicht instinkmässig [nur das Tier handelt nur instinktmässig], sondern bedarf Versuche, Übung und Unterricht, um von einer Stufe der Einsicht zur anderen allmählich fortzuschreiten."[41] Das bedeutet, dass sich die Vernunft, die spezivisch menschliche Naturanlage, "nur in der Gattung, nicht aber im Individuum vollstän­dig"[42] entwickeln kann. Denn nur in diesem Fall erscheint die menschliche Naturanlage der Vernünftigkeit nicht als zwecklos, was die teleologische Naturlehre verbieten würde.  Kant stellt sich den Menschen als ein Naturwesen vor, dessen "Gattung [..] unsterblich ist"[43]. Denn wenn das Ziel der Geschichte erreicht werden soll, ist dies die Bedingung für den Menschen. Einem Leser aus dem 20. Jahrhundert mag dies nicht evident erscheinen, für Kant aber gab es Ende des 18. Jahrhunderts keinen Anlass, sich das Aussterben der menschlichen Gattung vor­zustellen.

 

 

 

3.2 Mittel der Naturteleologie: Der Antagonismus oder die List der Natur

 

Das Problem von Ziel und freiem Bewusstsein, das bereits angedeutet wurde, befinden sich nicht mehr in der Oppostition von Freiheitsbegriff versus Naturbegriff, sondern in der Oppo­sition von Freiheitsbegriff versus den durch die Teleologie erweiterten Naturbegriff, der jetzt nicht mehr nur Naturgesetze beinhaltet, sondern auch einen Endzweck der Natur. Kant be­schäftigt sich im "Vierten Satz" mit diesem Problem:

 

"Das Mittel, dessen sich die Natur bedient, die Entwicklung aller ihrer Anlagen zu Stande zu brin­gen, ist der A n t a g o n i s m derselben in der Gesellschaft, so fern dieser doch am Ende die Ur­sache einer gesetzmässigen Ordnung derselben wird."[44]

 

Der Antagonismus, "die ungesellige Geselligkeit"[45] des Menschen, besteht darin, dass Men­schen sowohl den Hang zur Vereinzelung als auch den Hang, sich in einer Gesellschaft zu­sammenzuschliessen, haben. Immer ist der Mensch zwischen diesen beiden Polen hingeris­sen. Auch diese Eigenschaft rechnet Kant zu den Naturanlagen des Menschen. Für Kant lie­gen in diesem Antagonismus, einem Mittel der Natur, ihren Zweck zu erreichen, "die ersten wahren Schritte aus der Rohigkeit zur Kultur"[46]. Indem er der Vereinzelung die Attribute "Ehrsucht", "Herrschsucht" und "Habsucht" zuschreibt, gelingt es ihm, auch das menschlich 'Böse' zu einer Triebfeder der geschichtlichen Entwicklung zu machen. Die Vereinzelung rüttelt die Menschen aus ihrer "Faulheit" und treibt ihn so zur Entwicklung ihrer Anlagen, damit "eine pathologisch-abgedrungene Zusammenstimmung zu einer Gesellschaft endlich in ein moralisches Ganze"[47] verwandelt wird. Kant schränkt also den Freiheitsbegriff duch den Antagonismus als menschliche Anlage ein, damit ein Ziel in der Geschichte erreicht werden kann und damit der erweiterte Naturbegriff, wenn man dem so sagen darf, seine Geltung be­kommen kann. Der Antagonismus richtet den Menschen auf das Ziel der Natur. 

Die Integrierung des Bösen in eine Geschichtsphilosophie des Fortschritts steht nicht im Wi­derspruch zu Kants praktischer Philosophie. Die Empirie zeigt, dass es das sittlich Böse gibt, dass es also Handlungen gibt, die gegen das Sittengesetz verstossen. Kant legitimiert jedoch solche Handlungen eines Individuums im Sinne des Freiheitbegriffs nicht, sondern versucht, ihnen auf der Ebene des Naturgegriffs einen Sinn zu geben. In der Figur der doppelten Ver­neinung soll sich die Geschichte verbessern. Ex negativo wird sich das Negative verneinen und dem Besseren Platz machen. Auf diese Weise wird auch die menschliche Handlungsin­tension hintergangen. Der Mensch glaubt, das Böse zu tun, macht aber in historischer Per­spektive das, was Geschichte vorantreibt. Man könnte an dieser Stelle treffend von einer "List der Natur" sprechen. Einerseits funktioniert also die Ursache der Teleologie nach einem ne­gativistischen Prinzip, andererseits aber auch in memoria des Positiven, denn Kant schreibt am Schluss:

 

"Denn ohne Zweifel werden sie [unsere späten Nachkommen] die [die Geschichte] der ältesten Zeit, von der ihnen die Urkunden längst erloschen sein dürften, nur aus dem Gesichtspunkte dessen, was sie interessiert, nämlich desjenigen, was Völker und Regierungen in weltbürgerlicher Absicht [was für Kant ja das Ziel der Geschichte ist] geleistet oder geschadet haben, schätzen."[48]

 

Die Geschichte wird einmal danach bemessen werden, so die Hoffnung Kants, was ihrem Endzweck, der Absicht der Natur, geschadet oder genützt hat. Der alte Topos der historia magistra vitae erscheint hier wieder.

Die Formel der "ungeselligen Geselligkeit", die als Anlage des einzelnen Menschen einge­führt wird, wird im "Fünften Satz" auch auf die "das allgemein das Recht verwaltenden b ü r g e r l i c h e n   G e s e l s c h a f t"[49] übertragen, und im "Siebten Satz" sogar auf das "Problem eines gesetzmässigen ä u s s e r e n  S t a a t e n v e r h ä l t n is s e s"[50]. Kant überschreitet hiermit sowohl die Schwelle vom Individuum zur Gesellschaft, als auch die Schwelle von der Gesellschaft zum Staatenbündnis. Für Kant wirkt also der Antagonismus auch im Kollektiv mehrer Individuen. Auch ganze Gruppierungen und Gesellschaften sollen nach diesem Gesetz funktionnieren. Das Beispiel, an dem er dies veranschaulicht, ist der Krieg:

 

"[...] dass durch die Verwendung aller Kräfte der gemeinen Wesen auf Rüstung gegen einander, durch die Verwüstungen, die der Krieg anrichtet, noch mehr aber durch die Notwendigkeit sich be­ständig in Bereitschaft dazu zu erhalten zwar die völlige Entwicklung der Naturanlagen in ihrem Fortgange gehemmt wird, dagegen aber auch die Übel, die daraus entspringen, unsere Gattung nö­tigen, zu dem an sich heilsamen Widerstande vieler Staaten neben einander, dr aus ihrer Freiheit entspring, ein Gesetz des Gleichgewichts auszufinden [...]"[51]

 

Das Leid also als Element der "Ungeselligkeit", das sich Menschen in Kriegen antun, gehört zum Plan der Natur. Es soll den Menschen nötigen, ein gesetzlich geregeltes Gleichgewicht der Staaten zu entwickeln.

Die Erklärung ist bis auf einen Punkt plausibel. Dass der Antagonismus den Menschen veran­lassen wird, das Leid zu mildern, ist einleuchtend. Er wird es aber nur in Bezug auf seine eigene "Geselligkeit" tun, d. i. in seiner eigenen Gesellschaft oder seinem eigenen Staat.  Ob das aber zu einem dauernden Gleichgewicht ausreicht, ist aus der Formel der "ungeselligen Geselligkeit" nicht abzumessen. Mächtige und ohnmächtige Völker oder Staaten wird es des­halb trotzdem geben, und dort wird die "Ungeselligkeit" zu einem gefährlichen Element, das sich aus durch den Antagonismus alleine nicht zähmen lässt. Nur ein allgemeingültiges Ge­setz, das allerdings auch Zweck des Antagonismus ist, kann - konsequent durchgeführt - ist dazu imstande. Es müsste allerdings ein Gesetz sein, das alle Interessen berücksichtigt. Es scheint, dass das Problem von Macht und Ohnmacht zu wenig reflektiert ist. Wenn es nämlich die Mächtigen sind, die die allgemeinen Gesetze bestimmen, dann besteht die Gefahr, dass die intendierte Funktion des Antagonismus, nämlich das "Gleichgewicht", nicht mehr erreicht werden kann. Carl Orff hat einmal geschrieben:

 

"Denn wer viel hat,

hat auch die Macht,

und wer die Macht hat,

hat das Recht,

und wer das Recht hat

beugt es auch,

denn über allem herrscht Gewalt!" (Die Kluge)

 

Ob diese Leerstelle beim Scheitern des "Völkerbundes" oder bei den Problemen der "Vereinten Nationen" in unserer Zeit eine Rolle spielt, ist eine Frage, die zu diskutieren wäre.

 

 

3.3 Objekt der Naturteleologie: Der Zweck oder das Ziel. 

 

Wie bereits erwähnt, ist es das Ziel der Natur, dass alle Geschöpfe ihren Zweck, d. i. alle ihre Anlagen zu entfalten, erreichen. Die spezivische Naturanlage des Menschen ist seine Ver­nünftigkeit. In der grösstmöglichen Entwicklung der menschlichen Vernünftigkeit sieht Kant die folgenden Ziele gewährleistet: "eine allgemein das Recht verwaltende bürgerliche Gesell­schaft", einen "Völkerbund"[52] und schliesslich das "tausendjährige Reich" (Chiliasmus) des Friedens.

Es fragt sich nun, ob die Ursache, d. i. der Antagonismus auf individueller, staatlicher und kosmopolitischer Ebene. für das Erreichen dieser Ziele genügt? Eine Schwierigkeit wurde bereits angesprochen (Abschnitt 3.2). 

Kant sieht seine Vernunft, die zu ihrer Ausbildung allgemein "der Versuche, Übung und Un­terricht" bedarf, für genügend weit entwickelt, um das Endziel der Geschichte formulieren zu können. Ist es nun zwingend, dass die entwickelte Vernunft ihre Realisierung in einem ge­setzlichen System findet?

Die "Ungeselligkeit" findet ihre verbindliche Beschränkung sicherlich in einem verwaltenden Gesetz. Die Annahme der beiden im Antagonismus enthaltenen Naturen des Menschen ist nachvollziehbar. Es ist wohl möglich ist, dass sich aus diesem Antagonismus ein Mensch er­heben kann, dass es also einen Menschen geben kann, der in der Lage ist ein derartiges Gesetz auch zu verwalten und zu vollstrecken, wie dieser Mensch aber erkennbar, d. h. politisch wählbar, sein soll, ist selbst für Kant nicht ganz einsichtig. Er bringt das Problem im "Sechsten Satz" auf den Nenner: "Aber dieser [der Herr] ist ebensowohl ein Tier, das einen Herrn nötig hat."[53] Obwohl die menschliche Vernunft ein Gesetz fordert, nimmt sich der Mensch wegen seiner "selbstsüchtige[n] tierische[n] Neigung"[54] doch immer wieder die Frei­heit, mit der er dieses Gesetz überschreitet. Gerade das "höchste Oberhaupt soll aber gerecht für sich selbst und doch ein Mensch sein."[55] Kant glaubt einerseits, dass das Ziel ereicht wer­den kann, wenn auch erst nach vielen "vergeblichen Versuchen"[56]: Er setzt dafür drei Voraus­setzungen: die richtige Verfassung, eine grosse Erfahrung und ein guter Wille. Andererseits glaubt er aber, dass "ihre vollkommene Auflösung [...] unmöglich"[57] ist. Kant scheint hier die praktische Ebene von der theoretischen zu trennen. Eine logische Auflösung des Problems er­achtet er für unmöglich, praktisch glaubt er aber an die Möglichkeit eines "Herrn". Wie ist dies denkbar? Theoretisch schliessen sich eine "tierische Natur" und "für sich selbst gerecht" aus. Liegt die Lösung wieder in der Opposition von Naturbegriff und Freiheitsbegriff? Der Antagonismus als Naturanlage gehört zu den Naturbegriffen. Kant sieht den Menschen jedoch als praktisches Wesen als durch den Freiheitsbegriff bestimmt. Gerade die dritte Voraussetzung, der gute Wille, d. h. auch der freie Wille, betont diese Seite. Gerade weil der Antagonismus nur eine natürliche Anlage ist, also noch nicht praktisch und auch noch nicht verwirklicht ist, hat der menschliche, freie Willen die Möglichkeit, sich durchzusetzen, was letztendlich bedeutet, dass er sich aus freiem Willen dem Sittengesetz unterordnet.

 

Zum Schluss dieser Arbeit soll die These von Manfred Buhr[58] nochmals aufgegriffen werden: Inwiefern ist Kants Geschichtskonzeption optimistisch? Von den Menschen erwartet Kant nicht viel. Seine Zeit- und Menschendiagnose ist negativ, er kann nicht an das moralisch Gute im Menschen glauben, "gerecht für sich selbst" kann er sich den Menschen kaum denken. Von einer optimistischen Beurteilung der Fähigkeiten und Kräfte des Menschen kann nicht die Rede sein. Es scheint, dies ist meine Meinung, dass Kant um einen Fortschritt der Ge­schichte ringt, ohne ihn beim Menschen festmachen und finden zu können. Dennoch ist es aber für Kant undenkbar, sich einen bösen Schöpfer auszudenken, der Geschichte als Unter­gang oder gleichbleibendes Einerlei gedacht hat.

Die "Idee einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht" bleibt eine Prognose und ist kein Beweis. Kant hat Hoffnung, aber ob er deshalb ein Optimist ist, scheint mir fragwür­dig.

 

 

 

 

4. Bibiographie

 

4.1. Primärliteratur

 

- Aristoteles: Physikvorlesung. In: Ders.: Werke. Hg. v. Ernst Grumach. Berlin 1967 (Akademie-Ausgabe), Band 11.

- Herder, Johann Gottfried: Idee zur Philosophie der Geschichte der Menschheit. Darmstadt, 1966.

- Kant, Immanuel: Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht. In: Ders.: Schriften zur Geschichtsphilosophie. Hg. v. Manfred Riedel. Stuttgart 1985.

- Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft. Hg. v. Karl Vorländer. Hamburg 1990.

- Kant, Immanuel: Kritik der reinen Vernunft. Hg. v. Raymund Schmidt. 3. Aufl., Hamburg 1990.

- Kant, Immanuel: Der Streit der Fakultäten. Zweiter Abschnitt. Der Streit der philosophi­schen Fakultät mit der juristischen. Erneuerte Frage: Ob das menschliche Geschlecht im be­ständigen Fortschreiten zum Besseren sei. In: Ders.: Schriften zur Geschichtsphilosophie. Hg. v. Manfred Riedel. Stuttgart 1985.

- Kant, Immanuel: Kritik der Urteilskraft. Hg. v. Wilhelm Weischedel. In: Ders.: Werkaus­gabe. Bd. X. Frankfurt a. M. 1992.

- Kant, Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Hg. v. Rudolf Malter. Stuttgart 1993.

 

 

4.2 Sekundärliteratur:

 

- Brugger, Walter: Philosophisches Wörterbuch. 18. Aufl., Freiburg i. Brsg., 1990.

- Buhr, Manfred: Zur Entwicklung des Denkens über Geschichte in der klassischen bürgerli­chen Philosophie. In: Collegium philosophicum Jenense. Heft 4. Hg. v. Erhard Lange. Wei­mar, 1983.

- Kirchner, Friedrich: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. 6. Aufl., Leipzig 1911.

 



[1]Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht.

 

[2]Kant, Zum ewigen Frieden

 

[3]Kant, Der Streit der Fakultäten. Zweiter Abschnitt. Der Streit der philosophischen Fakultät mit der juristischen. Erneuerte Frage: Ob das menschliche Geschlecht im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei.

 

[4]Kant, Idee einer allgemeinen Geschichte, S. 21

 

[5]Ebd., S.  36: "Denn wenn man von der griechischen Geschichte  - als derjenigen, wodurch uns jede andere ältere oder gleichzeitig aufbehalten worden, wenigstens beglaubigt werden muss - anhebt; wenn man drselben Einfluss auf die Bildung und Missbildung des Staatskörpers des römischen Volks, das den griechischen Staat verschlang, und des letzteren Einfluss auf die Barabaren [usw....]"

 

[6]Herder, Idee zur Philosophie der Geschichte der Menschheit

 

[7]Manfred Buhr, Zur Entwicklung des Denkens über Geschichte in der klassischen bürgerlichen Philosophie, S. 46/47

 

[8]vgl. Kant, Kritik der reinen Vernunft. "Ich nenne alle Erkenntnis transzendental, die sich nicht sowohl mit Gegenständen, sondern mit unserer Erkenntnisart von Gegenständen , insofern diese a priori möglich sein soll, beschäftigt."

 

[9]Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, S. 21

 

[10]Ebd., S. 21

 

[11]Ebd., S. 23

 

[12]Ebd., S. 37

 

[13]vgl. Kirchner, Wörterbuch der Philosophieschen Grundbegriffe, S. 980ff

 

[14]Aristoteles, Physikvorlesung, Buch II, Kap. 7, S. 50

 

[15]Ebd., S. 52

 

[16]Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, S. 22

 

[17]Aristoteles, Physikvorlesung, Buch II, Kap. 7, S. 50

 

[18]Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, S. 22

 

[19]Kant, Kritik der Urteilskraft, S. 306

 

[20]Ebd., S. 87

 

[21]Ebd., S. 307

 

[22]Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, S. 27

 

[23]Kant, Kritik der praktischen Vernunft, S. 143

 

[24]Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, S. 24

 

[25]vgl. Kant, Kritik der praktischen Vernunft, S. 150

 

[26]Ebd., S. 23

 

[27]Ebd., S. 37/38

 

[28]Ebd., S. 36

 

[29]Ebd., S. 21

 

[30]Ebd., S. 33

 

[31]Ebd., S. 24

 

[32]Ebd., S. 23

 

[33]Ebd., S. 24

 

[34]Ebd., S. 21

 

[35]Ebd., S. 21

 

[36]Kant, Kritik der Urteilskraft, S. 83

 

[37]Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, S. 38

 

[38]Ebd., S. 23

 

[39]Ebd., S. 23

 

[40]Ebd., S. 23

 

[41]Ebd., S. 23

 

[42]Ebd., S. 23

 

[43]Ebd., S. 25

 

[44]Ebd., S. 25

 

[45]Ebd., S. 25

 

[46]Ebd., S. 26

 

[47]Ebd., S. 26

 

[48]Ebd., S. 38

 

[49]Ebd., S. 27

 

[50]Ebd., S. 29/30

 

[51]Ebd., S. 32

 

[52]Ebd., S. 30

 

[53]Ebd., S. 29

 

[54]Ebd., S. 28

 

[55]Ebd., S. 29

 

[56]Ebd., S. 29

 

[57]Ebd., S. 29

 

[58]Eigentlich ist es keine These, sondern eine Behauptung, denn Buhr begründet sie nicht.